Die Kanzlei BETTEN & RESCH wurde 1978 von Jürgen Betten gegründet und ist auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und des Rechtsschutzes von Computerprogrammen sowie in damit zusammenhängenden Streit- und Lizenzangelegenheiten tätig. Bei technischen Schutzrechten wie Patenten oder Gebrauchsmustern liegt dabei einer der Tätigkeitsschwerpunkte traditionell in der Beratung und Vertretung von Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Auf dem Gebiet des Patentschutzes von Software gilt Jürgen Betten aufgrund seiner langjährigen praktischen Erfahrung sowie seiner vielfältigen Fachpublikationen als ein Experte von internationalem Rang. Daneben verfügen die Anwälte von BETTEN & RESCH jedoch auch über umfangreiche Erfahrungen in einer Vielzahl weiterer technischer Gebiete wie dem klassischen Maschinenbau, der Medizintechnik, der Kraftfahrzeugtechnik, der Halbleitertechnik, Optik oder auch der allgemeinen Physik, Bioinformatik und Nanotechnologie.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet neben dem Bereich der technischen Schutzrechte die markenrechtliche Beratung und Vertretung von Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Verbänden sowie von Industrieunternehmen im allgemeinen. Insgesamt nehmen Marken- und Patentangelegenheiten einen vergleichbaren Umfang ein, wobei international tätige Großunternehmen in der Mandantschaft ebenso vertreten sind wie kleine und mittelständische Firmen und Einzelpersonen.
Die Kanzleiräume befinden sich in der Münchner Innenstadt, nahe beim Deutschen und Europäischen Patentamt. Fünf Patentanwälte mit Zulassung bei den deutschen und europäischen Patent- und Markenämtern, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof, eine italienische und europäische Markenanwältin, sowie etwa zwanzig hochqualifizierte Mitarbeiter, einschließlich mehrerer Übersetzer für Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch sind heute für nationale und internationale Mandanten tätig.
Durch langjährige internationale Zusammenarbeit hat BETTEN & RESCH ein enges Netzwerk mit Kanzleien in vielen Ländern in praktisch allen Teilen der Welt aufgebaut. Davon profitieren sowohl inländische Mandanten, die kurzfristig Auslandsanmeldungen einreichen möchten oder spezifische Informationen aus anderen Ländern wünschen, als auch ausländische Mandanten und Kollegen, die eine qualifizierte Stellungnahme zur Rechtslage in Deutschland und Europa benötigen.
Die erfolgreiche Tätigkeit von BETTEN & RESCH wird nicht nur durch eine Vielzahl von Aktivitäten, Vorträgen und Fachveröffentlichungen, sondern auch durch die Mitwirkung an bekannten Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre dokumentiert, von denen nachfolgend einige erwähnt sind.
Mitwirkung an bekannten Fällen
Patente:
EPA-Beschwerdekammern: T 769/92 "SOHEI" (EPA Amtsblatt 1995, 525)
Marken:
EuGH: "Sabèl ./. PUMA" (GRUR Int. 1998, 56)
EuG: "Manou ./. MANU" (T-392/04)
"MEHR FÜR IHR GELD" (GRUR Int. 2004, 944)
BGH: "NORMA" (GRUR 2006, 150)
"Winnetou" (GRUR 2003, 440)
"PowerPoint" (GRUR 1998, 155)
"Sana/Schosana" (GRUR 1993, 972)

