EU-ERWEITERUNG UND SCHUTZERSTRECKUNG VON GEMEINSCHAFTSMARKEN UND -GESCHMACKSMUSTER
Mai 2004
Im Zuge der EU-Erweiterung zum 1. Mai 2004 erstreckt sich der Schutz einer Gemeinschaftsmarke(nanmeldung) automatisch, d. h. ohne Antrag oder Gebührenzahlung, auf die neuen EU-Mitgliedsstaaten: Zypern, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn.
Dies gilt auch für das eingetragene wie auch das nicht-eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Gemeinschaftsmarken mit Anmeldetag vor dem 1. Mai 2004 werden nicht zusätzlich geprüft, veröffentlicht oder dergleichen. Inhaber älterer Rechte in den Beitrittsländern haben allerdings das Recht, die Benutzung der Gemeinschaftsmarke in ihrem Land zu untersagen; der einheitliche Charakter des Gemeinschaftsschutzrechts wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Die nun 25 Länder umfassenden Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster eröffnen neue strategische Möglichkeiten, die bei Neuanmeldungen in Betracht gezogen werden sollten. Die EU-Erweiterung sollte daher auch zum Anlass genommen werden, zu überprüfen, ob der bisherige Marken- oder Designschutz (z.B. nur für Deutschland, für deutschsprachige Länder oder nur bestimmte Länder) noch ausreichend ist.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Ausarbeitung einer Anmeldestrategie beratend zur Seite.
© BETTEN & RESCH 2004
